„Ja, in den meisten Fällen deckt eine Berufshaftpflicht Schäden an fremdem Eigentum ab, die du versehentlich verursachst – also auch einen Kunden-Laptop. Wichtig: Melde den Schaden sofort deiner Versicherung, dokumentiere alles (Fotos, Zeugen, Reparaturkosten) und warte auf die Rückmeldung. Je schneller und sauber die Meldung, desto leichter die Regulierung.