Rohrbruch oder Überschwemmung? Wer zahlt was? | Risk-BOT Wasserschaden NRW

Wasserschaden NRW:
Wer zahlt bei nassen Wänden?

Rohrbruch, Rückstau oder Starkregen? Risk-BOT hilft Ihnen, den Schaden richtig zu deklarieren, damit die Versicherung nicht ablehnt.

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Rohrbruch vs. Elementarschaden

Die häufigste Ursache für abgelehnte Schäden ist die Verwechslung der Versicherungsart. Prüfen Sie hier, welcher Fall bei Ihnen vorliegt:

Szenario Versicherungsart Zuständigkeit
Defektes Rohr in der Wand (Leitungswasser) Wohngebäude Standard-Schutz
Starkregen dringt durch das Fenster ein Elementar Zusatzbaustein nötig
Rückstau aus der Kanalisation Elementar Zusatzbaustein nötig
Undichte Silikonfuge in der Dusche Spezialfall Oft Streitpunkt!

Häufige Fragen beim Wasserschaden in NRW

Nein, wenn der Schaden versichert ist, gehören die Stromkosten und die Miete für Trocknungsgeräte zu den versicherten Reparaturkosten. Wir helfen Ihnen, diese Kosten bei der Versicherung einzureichen.
Versicherungen nutzen oft Prüfberichte, um ortsübliche Handwerkerpreise in NRW zu drücken. Risk-BOT prüft diese Kürzungsberichte auf Rechtmäßigkeit.
Einfache Regel: Alles, was aus dem Haus herausfallen würde, wenn man es umdreht (Möbel, Kleidung), ist Hausrat. Alles, was fest verbaut ist (Wände, Parkett, Leitungen), ist Gebäude.
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