Privat-Rechtsschutz
Sicherheit im Alltag mit Risk-BOT
01.
Leistungen der Privatrechtsschutzversicherung
Die private Rechtsschutzversicherung zahlt im Versicherungsfall die Ausgaben für
- Anwalt (Rechtsanwalt üblicherweise frei wählbar)
- Gerichtsverfahren
- Zeugen
- Gutachter
- Sachverständige
Neben der Kostenübernahme des Rechtsstreits bietet der Privatrechtsschutz – je nach Tarif – weitere Leistungen:
- telefonische Rechtsberatung
- Kostenübernahme einer Mediation (außergerichtliche Schlichtung)
02.
Was umfasst eine Privatrechtsschutzversicherung?
Eine Privatrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre rechtlichen Interessen im privaten Bereich abzusichern. Je nach Tarif übernimmt die Versicherung die Kosten, die Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Rechte entstehen. Dazu zählen beispielsweise die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall oder die Beilegung von Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
Abhängig vom Bereich und Tarif werden dabei die Kosten für die Rechtsberatung sowie die Kosten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehen, von der Versicherung übernommen.
03.
Was kostet eine Privatrechtsschutzversicherung?
Eine private Rechtsschutzversicherung ist für Singles bereits ab einem monatlichen Beitrag von fünf Euro erhältlich. Die Höhe der Beiträge ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von der individuellen Lebenssituation sowie dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs.
Den größten Einfluss auf die Kosten haben dabei die folgenden Faktoren:
- Alter und Wohnort des Versicherungsnehmers
- beruflicher Status und Familienstand
- gewünschte Bausteine und Leistungsumfang
- Höhe der Selbstbeteiligung
- gewählte Zahlweise
04.
Wer ist über die Privatrechtsschutzversicherung versichert?
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, neben dem Versicherungsnehmer selbst auch dessen Partner und/oder Kinder über eine gemeinsame Privatrechtsschutzversicherung zu versichern.
05.
Gibt es eine Wartezeit?
In der Regel wird der Versicherungsschutz eines Privatrechtsschutz-Tarifs erst nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten wirksam. Es existieren jedoch auch Tarife, die eine kürzere oder gar keine Wartezeit vorsehen.