Wohn-Rechtsschutz
Absicherung rund ums Zuhause
01.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung gilt in der Regel weltweit. Bitte beachten Sie, dass die maximal versicherte Dauer des Auslandsaufenthalts je nach Tarif begrenzt sein kann.
02.
Was ist versichert?
Der Wohnungsrechtsschutz bietet Ihnen neben Schutz bei Konflikten im Zusammenhang mit der Wohnung oder dem Haus je nach Tarif auch bei Streitigkeiten in Bezug auf Gartenhäuser, Schrebergärten, Photovoltaik-Anlagen sowie Garagen und Stellplätze.
Der Versicherungsschutz gilt ebenfalls für den Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands. Je nach Tarif besteht zudem Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Zweitwohnung in einem anderen Land.
03.
Wer ist versichert?
Auf Wunsch können neben dem Versicherungsnehmer auch der Partner und/oder die Kinder über eine Rechtsschutzversicherung inklusive Wohnungs-Rechtsschutz abgesichert werden.
Die Mitversicherung des Partners setzt einen gemeinsamen Haushalt voraus. Auch minderjährige Kinder sind mitversichert. Volljährige Kinder können mitversichert werden, sofern sie keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen und unverheiratet sind.
04.
Gibt es eine Wartezeit?
Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz einer Wohnungsrechtsschutzversicherung in der Regel nicht sofort nach Abschluss beginnt. Die Dauer der Wartezeit ist abhängig vom gewählten Tarif.
05.
Wie viel kostet der Wohnungsrechtsschutz?
Eine Rechtsschutzversicherung inklusive Wohnungs-Rechtsschutz ist für Singles bereits ab einem monatlichen Beitrag von circa zwölf Euro erhältlich. Bitte beachten Sie, dass der Wohnungsrechtsschutz nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann. Der angegebene Preis bezieht sich daher auf eine Versicherung mit beiden Bausteinen.