Hallo Sarah, das ist leider eine der klassischsten Maschen der Versicherer, die sich auf die vorvertragliche Anzeigepflicht berufen. Nur weil deine Katze in der Vergangenheit eine banale, längst ausgeheilte Verstimmung hatte, rechtfertigt das keinen pauschalen Ausschluss oder eine Leistungsablehnung für eine völlig andere Operation. Hier wird oft nach Gründen gesucht, um nicht zahlen zu müssen. Lass uns den Fall prüfen – wir setzen hier gemeinsam an und fordern eine differenzierte Einzelfallprüfung statt dieser Standard-Ablehnung.
Versicherungs-Coach Roland Richert Changed status to publish