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Zum Pflegefall werden: Die tickende Zeitbombe, die uns alle treffen kann

Welche Pflege-Unterstützung gibt es?

Pflegebedürftige sollen selbst entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Deshalb unterstützt die Pflegeversicherung auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, sich nicht von einem ambulanten Pflegedienst, sondern von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Helfern pflegen zu lassen. Dafür zahlt die Pflegeversicherung das so genannte Pflegegeld.

Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 bedeutet „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Sie erhalten den Pflegegrad 2, wenn in Ihrem Pflegegutachten 27 bis unter 47,5 Punkte für die Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt wurden. Mit dem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Sie erhalten den Pflegegrad 4, wenn Ihr Pflegegutachten für Ihre Beeinträchtigung der Selbständigkeit 70 bis unter 90 Punkte feststellt. Mit dem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

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Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 bedeutet „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Sie erhalten den Pflegegrad 3, wenn Ihr Pflegegutachten für die Beeinträchtigung Ihrer Selbständigkeit 47,5 bis unter 70 Punkte feststellt. Mit dem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Sie erhalten Pflegegrad 5 wenn Ihr Pflegegutachten mindestens 90 Punkte feststellt. Mit Pflegegrad 5 können Sie alle Pflegeleistungen beanspruchen.

Pflegezusatzversicherung – eine sinnvolle Absicherung fürs Alter

Sie haben Fragen? Rufen Sie jetzt an!

Versicherungsexperte Uwe Zensen

02181 - 4930648

Häufige Fragen

Sprechen Sie in Ruhe mit allen Familienmitgliedern über den Pflegebedarf und die Möglichkeiten der Pflege: zu Hause durch pflegende Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationär in einem Pflegeheim.
Sprechen Sie mit Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.

Die Antwort lautet: Ja! Es ist kein Geheimnis mehr, dass Pflegebedürftige oft bis an ihre letzten Rücklagen gehen müssen. Ein Pflegeplatz kann so teuer werden, dass selbst das Eigenheim auf dem Spiel steht. Die Pflegeversicherung deckt längst nicht alles ab, und am Ende zahlt die Familie den Preis – finanziell, aber auch mit physischer und psychischer Belastung.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie jederzeit einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Stellvertretend kann dies auch eine Ihnen nahestehende Person tun, wenn Sie sie dazu bevollmächtigt haben.

Die Kosten für Pflegeleistungen sind je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit und Art der Pflege unterschiedlich hoch. Entsprechend gibt es auch vom Gesetzgeber unterschiedlich hohe Zuschüsse. Wird jemand etwa in einem Pflegeheim versorgt, sind die gesetzlichen Leistungen höher als bei einem Pflegebedürftigen, der ambulant gepflegt wird. Zudem erhält ein Pflegebedürftiger mit einem höheren Pflegegrad mehr Geld als jemand, der noch relativ selbstständig ist.

Im Fall der Pflegebedürftigkeit trägt die Pflegepflichtversicherung einen Teil der Kosten. Da sie jedoch nur für einen bestimmten Festbetrag aufkommt, muss der Rest aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Reichen Ihre eigenen Alterseinkünfte oder Ersparnissen nicht aus, springt zunächst das Sozialamt ein. Dieses fordert das Geld jedoch von den Angehörigen – meist der Ehepartner oder die Kinder – zurück. Denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt des Partners oder der Eltern aufzukommen. Kinder müssen selbst dann für ihre Eltern zahlen, wenn sie schon lange keinen Kontakt mehr zu diesen hatten.

Rund zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Angebote wie etwa ein ambulanter Pflegedienst ermöglichen, dass Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Aber auch ein Pflegedienst kostet Geld. Eine Pflegeversicherung zahlt daher meist auch dann, wenn Sie sich für eine häusliche Pflege entscheiden. Da die Pflege in einem Heim teurer ist, gibt es in der Regel eine Abstufung der Auszahlungssumme, wenn Sie zu Hause versorgt werden. Außerdem gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher ist meist auch der Auszahlungsbetrag.

Günstige Absicherung bereits unter 20 Euro im Monat

Für Laien können die Tarife schwierig zu unterscheiden sein. Besonders wichtig ist darum unabhängige Beratung. Unterstützung bei der Wahl eines geeigneten Tarifs erhalten Sie bei Herrn Zensen.

Pflegerentenversicherung: Garantierte monatliche Rente

Eine Pflegerentenversicherung ist wichtig, um für den Fall der Pflegebedürftigkeit die finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Familie zu gewährleisten.