Kind hat Schaden verursacht: Wer zahlt bei Deliktunfähigkeit? | Risk-BOT

Kind hat Nachbarauto zerkratzt? So retten Sie den Frieden

Wenn kleine Kinder Schäden anrichten, lehnen Versicherungen oft mit Verweis auf die "Deliktunfähigkeit" ab. Risk-BOT sorgt dafür, dass die Versicherung trotzdem zahlt und Ihr Verhältnis zu den Nachbarn nicht leidet.

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👶 Wichtig für Eltern: Ist Ihr Kind "voll" versichert?

In vielen alten Tarifen fehlen Schäden durch deliktunfähige Kinder. Das bedeutet: Wenn Ihr Kind fremdes Eigentum zerstört, zahlt niemand. Checken Sie Ihren Schutz hier:

Tarif-Check: Deliktunfähige Kinder (neues Fenster)

Hilfe, wenn die Kleinen große Schäden machen

"Unser 5-jähriger Sohn hat mit seinem Laufrad das Auto vom Nachbarn touchiert. Die Versicherung wollte erst wegen Deliktunfähigkeit ablehnen. Risk-BOT hat interveniert und die Übernahme der 1.200 € Reparaturkosten bewirkt." - Familie Bauer, Regensburg
"Ein Steinwurf durch das Fenster – Kinder wissen es oft nicht besser. Risk-BOT hat uns geholfen, den Schaden so zu melden, dass die Versicherung sofort grünes Licht für den Glaser gab." - Sarah T., Dortmund

Häufige Fragen zu Schäden durch Kinder

Kinder sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres deliktunfähig. Im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zum 10. Lebensjahr.
Nein. Wenn Sie nicht gegen die Aufsichtspflicht verstoßen haben, haften Sie rechtlich nicht. Eine gute Versicherung zahlt jedoch trotzdem.
Ja, wenn der Baustein "Schäden durch deliktunfähige Personen" mitversichert ist. Wir prüfen das gerne für Sie.
In diesem Fall haften die Eltern persönlich. Die Haftpflicht übernimmt den Schaden dann im Rahmen der normalen Deckung.
Verweisen Sie auf Risk-BOT. Wir kümmern uns um die sachliche Klärung und die schnelle Regulierung, damit das Verhältnis nicht dauerhaft belastet wird.
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