Gewerbeertrag:0 €
Freibetrag:0 €
Steuermessbetrag (3,5%):0 €
Gewerbesteuer:0 €
Grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb in Deutschland. Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, Journalisten) sind von der Gewerbesteuer befreit.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren von einem jährlichen Freibetrag in Höhe von 24.500 €. Kapitalgesellschaften (GmbH) haben keinen Freibetrag.
Jede Gemeinde legt einen eigenen Hebesatz fest. Er liegt meist zwischen 200% und 500%. In Großstädten ist er oft höher als auf dem Land.
Für Einzelunternehmer wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (bis Hebesatz 400%), was die Belastung effektiv senkt oder neutralisiert.
Der Steuermessbetrag wird ermittelt, indem der um den Freibetrag gekürzte Gewerbeertrag mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5% multipliziert wird.
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