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Versicherer verlangen in der Regel ein zugelassenes Fahrradschloss (mindestens VdS-Zertifikat oder gleichwertig) und das Anschließen an einen festen Gegenstand (Laterne, Fahrradständer). Das bloße Abschließen des Rahmens ist oft nicht ausreichend für eine Leistung im Schadensfall.

El experto en seguros Roland Richert. Estado modificado para publicación