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Ja, dafür gibt es die Berufshaftpflicht. Sie springt ein, wenn durch deine berufliche Tätigkeit Schäden an Dritten entstehen – sei es Sach- oder Vermögensschaden. Wichtig: Keine eigenständigen Zahlungen oder Schuldanerkenntnisse, bevor die Versicherung den Fall prüft. Alles sofort melden und alle Unterlagen sammeln.

Insurance expert Roland Richert. Changed status to publish