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Ja, jede Beitragserhöhung, die nicht auf einer Leistungserweiterung oder einer Hochstufung durch einen selbstverschuldeten Schaden basiert, löst das vierwöchige Sonderkündigungsrecht aus – auch bei kleinen Beträgen.

 

 

Эксперт по страхованию Роланд Ричерт. Статус изменен на «Опубликовано»