Immer bei Straftaten: Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Unfällen mit Personenschaden ist die Polizei zwingend zu rufen und Anzeige zu erstatten. Bei einfachen Bagatellschäden ohne Verletzte ist das nicht immer nötig.
Immer bei Straftaten: Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Unfällen mit Personenschaden ist die Polizei zwingend zu rufen und Anzeige zu erstatten. Bei einfachen Bagatellschäden ohne Verletzte ist das nicht immer nötig.