Versicherer verlangen in der Regel ein zugelassenes Fahrradschloss (mindestens VdS-Zertifikat oder gleichwertig) und das Anschließen an einen festen Gegenstand (Laterne, Fahrradständer). Das bloße Abschließen des Rahmens ist oft nicht ausreichend für eine Leistung im Schadensfall.