Ja, jede Beitragserhöhung, die nicht auf einer Leistungserweiterung oder einer Hochstufung durch einen selbstverschuldeten Schaden basiert, löst das vierwöchige Sonderkündigungsrecht aus – auch bei kleinen Beträgen.
Ja, jede Beitragserhöhung, die nicht auf einer Leistungserweiterung oder einer Hochstufung durch einen selbstverschuldeten Schaden basiert, löst das vierwöchige Sonderkündigungsrecht aus – auch bei kleinen Beträgen.