Einbruch in Mietwohnung – Wer zahlt? Hilfe für Mieter | Risk-BOT

Einbruch in Mietwohnung
Wir klären die Haftung für Sie

Als Mieter stehen Sie nach einem Einbruch vor vielen Fragen: Muss ich die kaputte Tür zahlen? Wer ersetzt meinen Laptop? Risk-BOT ordnet das Chaos und hilft bei der schnellen Meldung.

SCHADEN ALS MIETER MELDEN

Das sagen unsere Nutzer

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"Ich dachte, ich müsste die aufgebrochene Tür selbst zahlen, weil mein Vermieter sich quer stellte. Dank Risk-BOT war innerhalb von 24 Stunden geklärt, dass das Gebäudeversicherungssache ist. Riesige Erleichterung!" - Sarah M. aus Köln
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"Nach dem Einbruch war ich völlig überfordert mit der Stehlgutliste. Die strukturierte Hilfe von Risk-BOT hat mir geholfen, nichts zu vergessen. Die Versicherung hat alles ohne Rückfragen gezahlt." - Thomas B. aus Dortmund
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"Endlich eine Seite, die Klartext redet. Keine komplizierten Versicherungstexte, sondern direkte Hilfe. Der Button zur Schadensmeldung ist Gold wert." - Janina H. aus Essen

Wer übernimmt welche Kosten?

🏢 Vermieter / Gebäude

Schäden an der Bausubstanz, Außentüren, Fenstern und Schlössern. Hier ist der Vermieter in der Pflicht, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

🛋️ Mieter / Hausrat

Alles, was Sie in die Wohnung eingebracht haben (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte). Sowie Vandalismus-Schäden an Ihrer Einrichtung.

Häufige Fragen von Mietern

Ja, unbedingt. Da Schäden an Türen oder Fenstern das Eigentum des Vermieters betreffen, muss dieser informiert werden, um den Schaden seiner Gebäudeversicherung zu melden.
Die Wohnungstür ist Teil des Gebäudes. In der Regel trägt der Vermieter bzw. dessen Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Austausch nach einem Einbruch.
In diesem Fall bleiben Sie leider auf den Kosten für gestohlene Gegenstände (Laptop, Schmuck etc.) sitzen. Der Vermieter haftet nicht für Ihren privaten Besitz.
Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn die Bewohnbarkeit oder Sicherheit (z.B. kaputte Schlösser) nicht zeitnah repariert wird. Wir empfehlen eine Erstberatung.
Meistens ja, sofern der Kellerraum fest umschlossen und mit einem Schloss gesichert war. Risk-BOT prüft die Details in Ihrem Versicherungsvertrag.
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