Drohnen-Unfall: Wer zahlt bei Absturz oder Privatsphäre-Verletzung? | Risk-BOT

Drohnen-Unfall: Absturz oder Filmfehler?

Drohnenflüge sind faszinierend, bergen aber enorme Haftungsrisiken. Ein technischer Defekt reicht aus, um teure Personen- oder Sachschäden zu verursachen. Wir von Risk-BOT klären die Deckung für Sie.

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🚁 Gesetzliche Versicherungspflicht: Ist Ihre Drohne gedeckt?

In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für jede Drohne gesetzlich vorgeschrieben. Viele Tarife leisten jedoch nur bis 250g. Prüfen Sie hier, ob Ihr Tarif die aktuelle Luftverkehrsordnung erfüllt:

Drohnen-Haftpflicht Check (öffnet in neuem Fenster)

Sicherheit über den Wolken

"Meine Drohne ist wegen einer Windböe gegen das Fenster des Nachbarn gekracht. Die Versicherung wollte erst nicht zahlen, weil die Drohne über 250g wog. Risk-BOT hat die Police geprüft und die Regulierung durchgeboxt!" - Jan P., Hamburg
"Abmahnung wegen Drohnenfotos erhalten. Risk-BOT hat mir geholfen, den passiven Rechtsschutz meiner Haftpflicht zu aktivieren. Die Kosten wurden übernommen." - Marc O., Stuttgart

Häufige Fragen zu Drohnen-Schäden

Nicht zwingend. Nur moderne Tarife decken "Flugmodelle" ab. Oft gibt es Gewichtsbeschränkungen. Risk-BOT prüft Ihr Kleingedrucktes.
Wenn Sie unbefugt Grundstücke oder Personen filmen, ist das ein Haftpflichtfall. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Ja, sofern Ihr Tarif weltweiten Schutz bietet. Risk-BOT steuert die Kommunikation auch bei Schäden im Ausland.
Nein. Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die anderen entstehen. Für Ihre eigene Drohne benötigen Sie eine Kaskoversicherung.
Ja, absolut. Wer ohne Versicherung fliegt, riskiert hohe Bußgelder und haftet im Ernstfall mit seinem gesamten Privatvermögen.
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