Die stillen Kosten eines Versicherungsschadens: Diese Positionen übersehen Betroffene fast immer
Versicherungsnehmer denken meist nur an offensichtliche Posten wie Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung. Doch ein großer Teil des finanziellen Schadens entsteht durch verdeckte Nebenkosten, die Versicherungen selten freiwillig übernehmen – obwohl sie oft erstattungsfähig sind.
Versteckte Kosten bei Versicherungsschäden umfassen u. a. Verdienstausfall, zusätzliche Fahrtwege, Wertminderung, Ersatzunterkünfte und Eigenleistungen. Die meisten dieser Positionen sind erstattungsfähig, wenn sie sauber dokumentiert sind.
Inhaltsübersicht
1. Verdienstausfall für Selbstständige – enorm wichtig, aber kaum bekannt
Selbstständige verlieren oft sofort Einnahmen, wenn Büro, Arbeitsmittel oder Fahrzeug beschädigt sind. Viele wissen nicht, dass dieser Ausfall zu den verkehrsüblichen Folgeschäden gehört – und somit erstattungsfähig ist.
Versicherer fragen nach „Umsatznachweisen“, obwohl Gewinnrelevanz wichtig ist. → Das führt zu unnötigen Kürzungen.
Das sollte eingereicht werden:
- Einkommensübersicht der letzten 6–12 Monate
- Begründung der Arbeitsunfähigkeit (z. B. Büro nicht nutzbar)
- Liste der abgesagten Aufträge
- Belege für Ersatzanschaffungen
2. Ersatzunterkünfte: Kosten, die Versicherungen selten vollständig nennen
Bei Wasserschäden, Bränden oder Schimmel müssen Betroffene oft wochen- oder monatelang ausziehen. Die Versicherung soll „die notwendigen Kosten“ tragen – aber viele wissen nicht, was genau darunter fällt.
- Hotel oder Übergangswohnung (oft ohne Preislimit)
- Reinigungs- & Lagerkosten für Möbel
- Transport- und Umzugskosten
- Verpflegungsmehraufwand bei Hotels
3. Zusätzliche Fahrten und Wege – kleine Beträge, große Summen
Wenn das Auto repariert wird, die Wohnung gesperrt ist oder Objekte ausgelagert sind, entstehen erhebliche Mehrkilometer.
Erstattungsfähig sind u. a.:
- ÖPNV-Kosten
- Mietwagen & Carsharing
- Kilometerpauschale zum Schadensort
- Mehrkosten durch längere Arbeitswege
Wichtig: Auch Zeitkosten können geltend gemacht werden, wenn z. B. ein Handwerkertermin erzwungen wird.
4. Wertminderung nach Reparaturen – einer der größten versteckten Verluste
Selbst wenn ein Objekt repariert wurde, verliert es fast immer an Marktwert. Die meisten Verbraucher kennen diesen Anspruch nicht.
- Kfz (nach Unfall oder Lackierung)
- Elektronik (Smartphones, Kameras, Computer)
- Designermöbel
- Parkett & hochwertige Bodenbeläge
Die Berechnung erfolgt oft über unabhängige Gutachter – nicht über den Versicherer.
5. Erstattungsfähige Eigenleistungen – kaum bekannt, aber sehr wertvoll
Viele Betroffene investieren Stunden in Aufräumen, Reinigung oder das Sortieren beschädigter Gegenstände. Diese Eigenleistungen sind oft ersatzfähig, wenn ein Dienstleister dafür Geld verlangen würde.
- Aufräumen nach Wasserschäden
- Demontage beschädigter Möbel
- Sichtung & Dokumentation zerstörter Gegenstände
- Organisation von Handwerkern
Stundensätze von 15–25 € werden häufig akzeptiert.
Checkliste: Versteckte Kosten eines Versicherungsschadens
- ☑ Verdienstausfall berechnet?
- ☑ Unterkunftskosten vollständig erfasst?
- ☑ Zusätzliche Fahrten dokumentiert?
- ☑ Wertminderung geprüft?
- ☑ Eigenleistungen protokolliert?
- ☑ Fotos + Rechnungen gesammelt?
🛠️ Ihr Schaden – professionell und vollständig reguliert
Bis zu 70 % aller Schadenfälle werden zu niedrig reguliert, weil viele versteckte Positionen nicht eingereicht werden. Mit einer professionellen Prüfung können Sie deutlich mehr aus Ihrem Schadenfall herausholen.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche versteckten Kosten werden bei Versicherungsschäden am häufigsten vergessen?
Am häufigsten übersehen Verbraucher Verdienstausfall, zusätzliche Fahrtwege, Wertminderung, und Kosten für Ersatzunterkünfte.
Kann ich Eigenleistungen wirklich abrechnen?
Ja. Wenn eine Tätigkeit durch eine Fachkraft Kosten verursacht hätte, ist sie abrechnungsfähig – üblich sind 15–25 € pro Stunde.
Wie bekomme ich mehr Geld aus meinem Schadenfall?
Durch vollständige Dokumentation, frühzeitige Beweissicherung und eine unabhängige Prüfung von Gutachten und Kostenpositionen.
So funktioniert die Schadenhilfe
Schaden online melden – schnell & unkompliziert
Handwerker oder Werkstatt aus NRW zuweisen
Reparatur vor Ort erledigen lassen
Abschlussbericht & Kommunikation mit der Versicherung