Wenn Bäume auf Häuser, Autos oder Zäune stürzen, stellt sich sofort die Haftungsfrage. Wir klären, welche Versicherung zuständig ist und helfen bei Ablehnungen.
Schadenfall jetzt prüfenHier greift in der Regel Ihre Wohngebäudeversicherung. Wichtig: Die Kosten für das Entfernen und Abtransportieren des Baumes müssen oft separat verhandelt werden.
Ein Fall für die Teilkasko (ab Windstärke 8) oder die Vollkasko. Wir prüfen, ob die Versicherung den Wiederbeschaffungswert korrekt ermittelt hat.
Stürzt ein gesunder Baum um, gilt dies als "höhere Gewalt" – Ihre eigene Versicherung zahlt. Nur bei kranken Bäumen haftet die Haftpflicht des Nachbarn.
Versicherungen lehnen oft ab, wenn behauptet wird, die Verkehrssicherungspflicht wurde verletzt. Risk-BOT analysiert die Ablehnung und hilft Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren oder Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Weitere rechtliche Hintergründe zur Haftung bei Sturm finden Sie direkt bei der Verbraucherzentrale.