PKV für Ü55
Sofern die Beiträge zur privaten Krankenversicherung als zu hoch empfunden werden, kann ein Wechsel in einen entsprechenden Spartarif der privaten Krankenversicherung eine sinnvolle Option darstellen.
Beschreibung
Wechsel in einen anderen Tarif
Gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist ein Versicherungsnehmer innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft dazu berechtigt, den Tarif zu wechseln. Ein solches Vorgehen ist seitens der Versicherungsgesellschaft nicht gestattet. Des Weiteren ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich.
Ein Tarifwechsel ist in der Regel mit einer Reduktion des Leistungsumfangs verbunden. Insofern kann es für Versicherte von Vorteil sein, sich vor einem Tarifwechsel zu überlegen, auf welche Leistungsbausteine sie im besten Fall verzichten können. Der Verzicht auf bestimmte Leistungsbausteine kann zu einer deutlichen Reduktion des Beitrags führen.
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