Das Finanzamt berücksichtigt steuerlich Anbau, Modernisierung, Sanierung und Ausbau.
Seit Anfang 2020 haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen, sofern sie eine energetische Sanierung ihres Hauses vornehmen. Zu den förderungswürdigen Maßnahmen zählen beispielsweise Wärmedämmung, Austausch von Fenstern oder eine neue Heizung. Unter Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen können Sie 20 % der Sanierungskosten steuerlich absetzen.
Wer hat die Möglichkeit, seine Kosten für die Sanierung von der Steuer abzusetzen?
Eigentümer:innen, die ihr eigenes Haus oder ihre eigene Wohnung bewohnen, können den Steuerbonus beanspruchen. Dazu gehören auch Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen, aber vermietete Wohnungen sind nicht enthalten. Für berufliche Arbeitszimmer ist es notwendig, ihren Anteil an den Kosten für die Baumaßnahme zu berücksichtigen.
Wenn die Sanierungskosten nicht als öffentlich geförderte Maßnahme oder steuerlich berücksichtigt worden sind, kann eine Steuerermäßigung möglich sein. Der Steuerbonus stellt daher eine Option für Personen dar, die keine KfW- oder BAFA-Unterstützung für ihre Renovierung erhalten möchten.
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