Voraussichtliche Erstattung:
0,00 €
Abzug „Neu für Alt“: 0,00 €
Hintergrund: Die Haftpflicht stellt den Zustand unmittelbar vor dem Schaden wieder her. Ein technischer Fortschritt oder eine Wertverbesserung durch neue Teile wird abgezogen.
Das ist ein Grundsatz im Schadensrecht. Der Geschädigte soll durch den Schaden nicht reicher werden als vorher. Wenn eine alte Sache durch eine neue ersetzt wird, hat der Geschädigte einen Vorteil (längere Lebensdauer), den er sich anrechnen lassen muss.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung (die oft den Neuwert versichert) leistet die Haftpflicht nur Schadensersatz nach dem Zeitwert-Prinzip (§ 249 BGB). Man bekommt also nur das Geld, das der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens noch wert war.
Ja! Wenn der Abzug für den Geschädigten unzumutbar wäre oder die Wertverbesserung für ihn gar keinen Nutzen hat. Auch bei sehr jungen Gegenständen (wenige Monate alt) wird oft auf den Abzug verzichtet.
Wir wissen, welche Lebensdauer-Tabellen die Versicherer nutzen. Wenn die Versicherung dein Handy auf 2 Jahre abschreibt, wir aber wissen, dass 3 Jahre üblich sind, holen wir mehr Geld für dich raus.